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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage und allen damit verbundenen Dienstleistungen und
Produkten vom Fotograf Ruggiero Rodolfo (Ruggiero Photography) und seinen Erfüllungsgehilfen – nachfolgend Fotograf genannt.

I. Allgemeines

    1. Nachstehende Bedingungen gelten für den Fotografen Ruggiero Rodolfo und seinen Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche damit vereinbarten Verträge. Sie gelten
      ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn Sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit
      Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
    2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium Sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
    3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder
      Mängel hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen
      Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
      Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
    4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
    5. Um die Arbeit des Fotografen zu gewährleisten, ist während eines Portraitshooting das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers möglichst zu minimieren.
    6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart. Besonders bei Halb- oder Ganztages-Buchungen sind dem Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
    7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
    8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

    II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

    1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
    2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.
      Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über.
    3. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z. B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber/in hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

III. Honorare

  1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail oder per Brief und damit wird eine Anzahlung
    innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum
    Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens 1 Woche danach in Bar oder per
    Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit
    einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten: in diesem Fall entfällt der
    Postversand.
  3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch aussergerichtlicher)
    anwaltlicher Intervention gehen zulasten des Auftraggebers.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum des Fotografen.
  5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
  6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  9. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin
    vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km CHF 0.80, je Stunde Fahrzeit CHF 50.00.

V. Haftung

  1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit grosser Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
    Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen), der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
    erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
  2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.
    Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von
    Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäss und mängelfrei abgenommen.
  6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrösserungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken replica uhren shop jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das
    Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VII. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
    Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 01.02.2019. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.